Für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, muss bis spätestens 31.12.2015 eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden.
Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser oder auch Eintritt von Fremdwasser führen. Zum einen werden der Boden und das Grundwasser verunreinigt und zum anderen kann “Fremdwasser” zur hydraulischen Überlastung von Rohrleitungen und Kläranlagen führen.
Aus diesen Gründen müssen Abwasseranlagen und Leitungen überprüft, bei Schäden saniert bzw. ersetzt werden. Die dabei entstehenden Kosten tragen die betroffenen Grundstückseigentümer.
Für neu erstellte Hausanschlüsse gilt in diesem Zusammenhang, dass für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden muss. Für bestehende Hausanschlüsse gilt, dass diese Überprüfung bis zum 31.12.2015 zu erfolgen hat.
Für Grundstückseigentümer im Bereich eines Wasserschutzgebietes gelten hier strengere Regeln.
Zone II | bis 2004 |
Zone III und IIIa | bis 2008 |
Zone IIIb | bis 2015 |
Die Prüfung muss dann nach spätestens 20 Jahren wiederholt werden.